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BFH Anhängiges Verfahren I R 28/24

Aufnahme in die Datenbank am 20.06.2025

AO § 179 Abs 1 ; AO § 179 Abs 2 ; AO § 179 Abs 3 ; FGO § 40 Abs 2 ; FGO § 136 Abs 1 ; GG Art 19 Abs 4 ; KStG § 15 S 1 Nr 5 ; KStG § 14 Abs 5 S 1 ; KStG § 8 Abs 9

1. Ist in einer Organschaftskette die "oberste Organträgerin" gegen die auf einer unteren Organschaftsstufe ergangenen Feststellungen gemäß § 14 Abs. 5 KStG rechtsbehelfsbefugt?

2. Ist für Zwecke der Spartenrechnung nach § 8 Abs. 9 KStG auf der Ebene der Organgesellschaft eine Beschreibung der jeweiligen konkreten Tätigkeit und die Höhe des auf die festgestellte Tätigkeit entfallenden Gesamtbetrags der Einkünfte nach § 14 Abs. 5 Satz 1 KStG gesondert festzustellen?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: FG Münster Urteil vom 25.11.2024 (10 K 781/22 K,F)

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