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BFH Anhängiges Verfahren II R 19/24

Aufnahme in die Datenbank am 20.09.2024

ErbStG § 7 Abs 8

Verlangt § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG, gemäß dem die Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, die eine an der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligte natürliche Person (Bedachte) durch die Leistung einer anderen Person (Zuwendender) an die Gesellschaft erlangt, als Schenkung gilt, ein subjektives Merkmal im Sinne eines Bewusstseins der Unentgeltlichkeit?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: FG Münster Urteil vom 23.05.2024 (3 K 2585/21 Erb)

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