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BFH Anhängiges Verfahren III R 33/24 (III R 50/17)

Aufnahme in die Datenbank am 20.05.2025

EStG § 32 Abs 6 ; EStG § 32a ; EStG § 24b ; EStG § 10 Abs 1 Nr 5 ; GG Art 3 ; GG Art 6

Ist die gesetzliche Regelung zu den Kinderfreibeträgen im Streitjahr 2014 verfassungsgemäß?

Verstößt die Versagung des Splittingtarifs für verwitwete Alleinerziehende gegen Verfassungsrecht?

Sind Aufwendungen für ein Kinderferienlager als Kinderbetreuungskosten i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG abziehbar?

Stellen selbst getragene Fährkosten während einer Urlaubsreise mit dem nach der 1%-Regelung versteuerten Dienst-PKW einkünftemindernde Fahrzeugkosten dar?

--Zulassung durch BFH--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: Sächsisches Finanzgericht Urteil vom 15.03.2017 (2 K 1429/16)

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 23.01.2025, unbegründet

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