GewStG § 8 Nr 1 Buchst d
Unterliegen Zahlungen an Verkehrsbetriebe im Zusammenhang mit der Durchführung von Werbung an Bussen und Bahnen im öffentlichen Nahverkehr der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchstabe d GewStG?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger und Behörde