AufenthG § 60a Abs 2 S 3 ; AufenthG § 60c Abs 1 ; EStG § 62 Abs 2 Nr 5 ; GG Art 3
Führt eine Ausbildungsduldung nach § 60a Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 60c Abs. 1 AufenthG zu einem Anspruch auf Kindergeld? Ist § 62 Abs. 2 Nr. 5 EStG insoweit analog anzuwenden? Verstößt die Ungleichbehandlung von Personen mit einer Beschäftigungsduldung und Personen mit einer Ausbildungsduldung in § 62 Abs. 2 Nr. 5 EStG gegen Art. 3 GG?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger