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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Pending proceedings
of the Federal Fiscal Court

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BFH Anhängiges Verfahren IV R 3/24

Aufnahme in die Datenbank am 19.04.2024

AO § 180 Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst a ; AO § 125 Abs 1 ; AO § 179 Abs 3 ; AO § 129 ; AO § 182 Abs 3

Ist ein Feststellungsbescheid (teil)nichtig, soweit er der Personengesellschaft, die Gegenstand der gesonderten und einheitlichen Feststellung ist, ein Ergebnis aus einer Beteiligung an sich selbst zuweist? Ist eine Feststellung auch dann im Sinne von § 179 Abs. 3 AO "unterblieben", wenn sie zwar in einem Feststellungsbescheid aufgeführt ist, ihr aber wegen einer insoweit vorliegenden Teilnichtigkeit keine Rechtswirkung zukommt?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: FG Köln Urteil vom 11.12.2023 (11 K 1766/14)

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