FGO § 52a ; FGO § 52d S 2
Zur Frage der Unzulässigkeit der Klage, wenn ein Steuerberater im September 2023 eine Klage per Fax und Papierform beim Finanzgericht einreichte.
--Zulassung durch BFH--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 09.09.2025, unbegründet