Zum Hauptinhalt springen Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen
Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen

BFH Anhängiges Verfahren VI R 28/24

Aufnahme in die Datenbank am 20.11.2024

EStG § 8 Abs 2 S 11 ; EStG § 8 Abs 4 S 1 Nr 2

Genügt die Gehaltsumwandlung nach dem so genannten Geldkartenmodell zu einem gewährten Sachbezug (im Streitjahr monatlich 44 Euro) nicht dem Zusätzlichkeitserfordernis im Sinne von § 8 Abs. 2 Satz 11 i.V.m. § 8 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG), da es an einem "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn" mangelt?

Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des mit dem Jahressteuergesetz 2020 vom 21.12.2020 (BGBl I 2020, 3096, BStBl I 2021, 6) neu eingeführten § 8 Abs. 4 EStG rückwirkend für den Lohnsteuerabzug ab Beginn des Jahres 2020.

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil vom 30.08.2024 (3 K 1285/22)

Print Page