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BFH Anhängiges Verfahren VII R 5/24

Aufnahme in die Datenbank am 19.07.2024

StromStG § 9 Abs 1 Nr 1 ; StromStG § 9 Abs 1 Nr 3 Buchst a ; StromStV § 12b Abs 2 ; StromStV § 12b Abs 3

Stromsteuerbefreiung und Anlagenbegriff im Stromsteuerrecht:

1. Ist der Begriff der Anlage im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 1 des Stromsteuergesetzes (StromStG) anders auszulegen als der Begriff der Anlage im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG i.V.m. § 12b Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 der Stromsteuerdurchführungsverordnung?

2. Scheidet für Anlagen, die aufgrund der Verklammerung im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG eine elektrische Nennleistung von mehr als zwei MW haben, aber bei der isolierten Betrachtung nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 StromStG nur eine elektrische Nennleistung von unter zwei MW aufweisen, jegliche Steuerbefreiung aus?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger und Behörde

Vorgehend: FG Düsseldorf Urteil vom 21.02.2024 (4 K 1324/22 VSt)

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