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BFH Anhängiges Verfahren VII R 26/24 (VII R 6/21)

Aufnahme in die Datenbank am 20.11.2024

EGRL 118/2008 Art 8 ; EWGRL 12/92 Art 7 ; TabStG § 23

Tabaksteuerfestsetzung bei illegalem Verbringen bzw. Beförderung ohne Begleitdokument:

Kann eine Festsetzung von Tabaksteuer für Lieferfahrten (Durchfuhr) erfolgen, auch wenn in dem Durchfuhrmitgliedstaat keine Kontrollen stattgefunden haben und daher keine Tabakwaren konkret festgestellt werden konnten und auch sonst keine Anknüpfungstatsachen für die Bemessung der Tabaksteuer vorhanden sind?

Das Verfahren wird fortgesetzt, nachdem der EuGH mit Beschluss vom 04.10.2024 - C-214/24 rechtskräftig entschieden hat.

--Zulassung durch BFH--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: FG Bremen Urteil vom 09.07.2020 (1 K 89/17 (6))

Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom 30.12.2024 (Erledigung der Hauptsache).

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