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BFH Anhängiges Verfahren VIII R 20/24

Aufnahme in die Datenbank am 20.09.2024

AO § 233a Abs 8 S 1 ; AO § 225 Abs 1

Wie sind die Tatbestandsmerkmale des § 233a Abs. 8 Satz 1 AO auszulegen und wie ermittelt sich die Höhe des Zinserlasses im Sinne des § 233a Abs. 8 Satz 1 AO, wenn sich der Wille über die Verwendung einer freiwilligen Zahlung im Rahmen einer Selbstanzeige im späteren Verlauf des Verfahrens geändert hat?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht Urteil vom 26.06.2024 (3 K 46/24)

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