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BFH Anhängiges Verfahren XI R 20/24

Aufnahme in die Datenbank am 20.11.2024

FGO § 52a ; FGO § 52d ; StBerG § 86d

Zu den Formvorschriften des § 52a FGO: Muss der Absender den (Klage-)Schriftsatz selbst einfach signieren, wenn ein Berufsträger eine Klage über sein persönliches besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach einreicht, sofern keine qualifizierte elektronische Signatur angebracht wird? Muss Identität zwischen Zeichner und Übersender der Klage bestehen?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: Finanzgericht Berlin-Brandenburg Urteil vom 13.05.2024 (6 K 6002/24)

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