UStG § 25a ; AO § 163
Steht dem europarechtlichen Effektivitätsgebot eine nationale Praxis entgegen, die einen guten Glauben des Leistungsempfängers an die Erfüllung der Voraussetzungen zur Anwendung der Differenzbesteuerung nur außerhalb des Steuerfestsetzungsverfahrens im Rahmen eines gesonderten Billigkeitsverfahrens berücksichtigt?
--Zulassung durch BFH--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom 19.02.2025 (Vorlage an EuGH)
Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortsetzung/Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.