EStG § 5 Abs 2a ; HGB § 238 ; HGB § 252 Abs 1 Nr 4 ; InsO § 38
Kann trotz des Verzichts auf die Anmeldung zur Tabelle einer Darlehensforderung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens beim Darlehensnehmer auf den nachfolgenden Bilanzstichtag eine Verbindlichkeit zu passivieren sein?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Verwaltung