AO § 180 Abs 5 Nr 1 ; AO § 141 ; EStG § 4 Abs 1 ; EStG § 4 Abs 3 ; EStG § 4a Abs 1 S 2 Nr 2
Besteht eine Buchführungspflicht im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) nach ausländischem Recht nur dann, wenn der Abschluss zwingend zum Schluss des Wirtschaftsjahrs im Sinne des § 4a Abs. 1 EStG aufzustellen ist, oder reicht die Pflicht zur Erstellung von Abschlüssen auf irgendeinen beliebigen Zeitpunkt?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger