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BFH Anhängiges Verfahren III R 23/25

Aufnahme in die Datenbank am 20.11.2025

EStG § 77 ; EStG § 70 ; EStG § 72

Ist die Familienkasse auch dann zur Erstattung von Kosten im Vorverfahren (vgl. § 77 EStG) verpflichtet, wenn die Kosten in einem Einspruchsverfahren gegen Ablehnung der AdV eines Bescheids entstanden sind, mit dem eine Kindergeldfestsetzung aufgehoben und gezahltes Kindergeld zurückgefordert wurde, und der Einspruch im AdV-Verfahren erfolgreich war?

--Zulassung durch BFH--

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: FG Nürnberg Urteil vom 10.06.2024 (6 K 145/24)

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