AO § 37 Abs 2
Führt die Entscheidung des EuGH vom 25.4.2024 - C-36/23 dazu, dass die Festsetzung des Kindergeldes unter Anrechnung der zustehenden ausländischen Familienleistungen zu erfolgen hat und lediglich im Erhebungsverfahren keine Erstattung nach § 37 Absatz 2 AO gegenüber der kindergeldberechtigten Person beansprucht werden kann?
--Zulassung durch BFH--
Rechtsmittelführer: Verwaltung