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BFH Anhängiges Verfahren IV R 4/25

Aufnahme in die Datenbank am 17.04.2025

EStG § 35 Abs 2 ; EStG § 16 Abs 1 S 1 Nr 2

Ist die im Streitfall zwischen Gesellschaftern einer GbR geschlossene Ausscheidensvereinbarung, nach der die Klägerin ihre Beteiligung "mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2017" an eine Mitgesellschafterin verkauft, dahin auszulegen, dass die Klägerin noch im Jahr 2017 aus der GbR ausgeschieden ist mit der Folge, dass ihr kein Anteil am Gewerbesteuermessbetrag der GbR für 2017 zuzurechnen und ihr Veräußerungsgewinn bereits im Jahr 2017 realisiert ist?

--Zulassung durch BFH--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: Sächsisches Finanzgericht Urteil vom 13.05.2024 (5 K 773/21)

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