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BFH Anhängiges Verfahren V R 43/25

Aufnahme in die Datenbank am 20.03.2026

AO § 233a Abs 5 S 3 ; AO § 47

Zahlungsverjährte Zinsen als festzusetzende Zinsen i.S. des § 233a Abs. 5 Satz 3 AO

Sind Nachzahlungszinsen aus ursprünglichen Zinsfestsetzungen im Rahmen geänderter Zinsfestsetzungen den Erstattungszinsen für die Unterschiedsbeträge gemäß § 233a Abs. 5 Satz 3 AO (gemindert) als bisher festzusetzende Zinsen auch dann hinzuzurechnen, wenn für die Erhebung der ursprünglich festgesetzten Nachzahlungszinsen Zahlungsverjährung eingetreten ist?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: Finanzgericht des Saarlandes Urteil vom 20.08.2025 (1 K 1118/22)

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