EStG § 34c Abs 5
Findet der Auslandstätigkeitserlass vom 31.10.1983 (BStBl I 1983, 470) über das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit vom 21.06.1999 (BGBl I 2001, 811) eine Anwendung, wenn ein unbeschränkt einkommensteuerpflichtiger Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber in der Schweizerischen Eidgenossenschaft zu einer Baustelle ins Drittland, mit dem es kein Doppelbesteuerungsabkommen gibt, entsandt wird?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Verwaltung