AO § 182 Abs 1 S 1 ; KStG § 4 Abs 1 ; KStG § 4 Abs 6
Kann die Beteiligung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an einer gemäß § 15 Abs. 2 EStG gewerblich tätigen Personengesellschaft (lediglich) einen oder mehrere Betriebe gewerblicher Art im Sinne des § 4 Abs. 1 KStG vermitteln?
Entfaltet die Feststellung von Besteuerungsgrundlagen über den gesetzlich vorgeschriebenen Umfang hinaus Bindungswirkung im Sinne des § 182 Abs. 1 Satz 1 AO? Kann diese Bindungswirkung aus der formellen Bestandskraft des Feststellungsbescheids abgeleitet werden?
--Zulassung durch BFH--
Rechtsmittelführer: Verwaltung