FGO § 52d
Verwendet § 52d FGO einen rollen- oder statusbezogenen Berufsträgerbegriff und ist folglich die Pflicht zur Nutzung eines besonderen elektronischen Postfachs an den Beruf oder das Auftreten als Berufsträger geknüpft?
--Zulassung durch BFH--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger