Zum Hauptinhalt springen Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen
Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen

BFH Anhängiges Verfahren VIII R 7/25

Aufnahme in die Datenbank am 20.05.2025

AO § 180 Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst a ; AO § 179 Abs 2 S 2 ; EStG § 43a Abs 3 S 7 ; EStG § 44 Abs 5 S 1 ; EStG § 32d Abs 3

Besteht für die Finanzverwaltung ein Wahlrecht --gegebenenfalls im Rahmen einer Ermessensentscheidung-- anstelle der im Einkommensteuergesetz vorgesehenen Erhebungswege für pflichtwidrig nicht durch die auszahlende Stelle erhobene Kapitalertragsteuer eine gesonderte und einheitliche Feststellung vorzunehmen, mit dem Ziel, die Kapitalertragsteuer auf Ebene des Gläubigers der Kapitalerträge erstmals festsetzen zu können?

--Zulassung durch BFH--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: FG Münster Urteil vom 29.09.2023 (4 K 1411/19 F)

Print Page