FGO § 52a Abs 3 S 1 Alt 1 ; FGO § 52a Abs 3 S 1 Alt 2
Liegt eine wirksame Einreichung elektronischer Dokumente vor, wenn es an der Identität von signierender und übermittelnder Person fehlt, aber eine Bevollmächtigung zur Übermittlung beigefügt wurde?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger