EStG § 20 Abs 1 Nr 7 ; EStG § 22 Nr 3
1. Sind Erträge aus dem Krypto-Lending den Einkünften aus § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG oder den Einkünften aus § 22 Nr. 3 EStG zuzuordnen?
2. Sind Kryptowährungen wie z.B. Bitcoin mit Fremdwährungen vergleichbar?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger