EUV 2016/679 Art 15 ; EUV 2016/679 Art 82
Ist die Richtigkeit einer Auskunft gemäß Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung von einer Behörde eidesstattlich zu versichern?
Ist das Begehren auf Schadensersatz nach der Datenschutz-Grundverordnung zunächst außergerichtlich geltend zu machen?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger