EUV 2016/679 Art 15
Ist die Richtigkeit einer Auskunft gemäß Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung von einer Behörde eidesstattlich zu versichern?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Aufnahme in die Datenbank am 18.07.2025
EUV 2016/679 Art 15
Ist die Richtigkeit einer Auskunft gemäß Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung von einer Behörde eidesstattlich zu versichern?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger