FGO § 52d S 2
Wurde die Klage vor dem Finanzgericht mittels einfachem Brief (Eingang Finanzgericht Anfang März 2023) unter Verstoß gegen die aktive Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) für Steuerberatungsgesellschaften gemäß § 52d der Finanzgerichtsordnung erhoben?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger