EStG § 4h Abs 1 S 3 ; KStG § 8 Abs 1
Begehren auf gesonderte Feststellung eines EBITDA-Vortrags (hier zum 31.12.2016).
Entsteht ein EBITDA-Vortrag gemäß § 4h Abs. 1 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes auch in Wirtschaftsjahren, in denen die Zinserträge eines Betriebs die Zinsaufwendungen übersteigen (positiver Zinsüberhang)?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger