BewG § 11 Abs 2 S 2 ; EStG § 17
Berechnung des Veräußerungsgewinns nach § 17 des Einkommensteuergesetzes unter Berücksichtigung, dass bisherige Wertzuwächse aufgrund der Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze von 25% auf 10% (dazu Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 07.07.2010 - 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05, BVerfGE 127,1) bzw. auf 1% nicht unter die Besteuerung fallen.
Im konkreten Revisionsverfahren streitig: Bewertung der veräußerten Aktien zwecks des nicht unter die Besteuerung fallenden Teils anhand von durch eine Bank vermittelten Verkäufen innerhalb eines Jahres vor der Verkündung des Steuersenkungsgesetzes vom 23.10.2000 (BGBl I 2000, 1433) am 26.10.2000, mit dem die wesentliche Beteiligungsquote auf 1% herabgesetzt wurde.
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger