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BFH Anhängiges Verfahren IX R 27/25

Aufnahme in die Datenbank am 20.04.2026

AO § 163 ; EStG § 22 Nr 3 ; EStG § 23

In welchem Umfang sind die Voraussetzungen für eine abweichende Festsetzung von Steuern aus Billigkeitsgründen gemäß § 163 der Abgabenordnung gegeben, wenn Verluste aus Aktienveräußerungen (§ 23 des Einkommensteuergesetzes --EStG-- a.F.), die zur Erfüllung von Verpflichtungen aus zuvor eingegangenen Optionsgeschäften entstanden, nicht mit den aus diesen Geschäften erzielten Stillhalterprämien (§ 22 Nr. 3 EStG) verrechnet wurden und die steuerpflichtigen Kläger aus tatsächlichen Gründen keine verrechenbaren Gewinne erzielten (Definitiveffekt)?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger und Behörde

Vorgehend: Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil vom 17.07.2025 (2 K 827/23)

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