GewStG § 3 Nr 20 Buchst d
Ist ein ambulanter Pflegedienst von der Gewerbesteuer befreit, wenn in mindestens 40 v.H. der Fälle die Pflegekosten von der Sozialversicherung oder Sozialhilfe übernommen wurden?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Verwaltung