AO § 125 Abs 1
Begründet die Tatsache, dass zwei Schenkungsteuerbescheide, die denselben Lebenssachverhalt der Schenkungsteuer unterwerfen, jedoch unterschiedliche Schenker und unterschiedliche Entstehungszeitpunkte angeben, und gegenüber demselben Adressaten erlassen werden, noch keine Nichtigkeit der (zweiten) Steuerfestsetzung gemäß § 125 Abs. 1 AO?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger