AO § 87a Abs 1 S 2 Halbs 1 ; AO § 355 Abs 1 S 1 ; AO § 356 Abs 1 ; AO § 356 Abs 2 S 1 ; AO § 357 Abs 1 S 1 ; AO § 110
Kann die in einer Rechtsbehelfsbelehrung enthaltene Empfehlung zur Nutzung von ELSTER für Zwecke der Einspruchseinlegung zu einem Rechtsirrtum eines Prozessbevollmächtigten über die Möglichkeit der Einspruchseinlegung mittels des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) über das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) führen, mit der Folge, dass sich die Einspruchsfrist auf ein Jahr verlängert und Wiedereinsetzung zu gewähren ist?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Verwaltung