EStG § 6 Abs 5 S 6 ; EStG § 6 Abs 5 S 3 Nr 2 ; UmwStG § 20 Abs 2 S 2 ; UmwStG § 25
Führt die formwechselnde Umwandlung einer KG in eine GmbH zu einem Sperrfristverstoß gemäß § 6 Abs. 5 Satz 6 des Einkommensteuergesetzes hinsichtlich der zuvor gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten aus dem Sonderbetriebsvermögen des Kommanditisten in das Gesamthandsvermögen der KG überführten Wirtschaftsgüter (GmbH-Anteile) und demzufolge zur rückwirkenden Aufdeckung der stillen Reserven? Oder unterfallen die Anteilsübertragungen und der nachfolgende Formwechsel insgesamt und ausschließlich den Regelungen des § 25 i.V.m. § 20 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 des Umwandlungssteuergesetzes?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger