EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 8 S 4 ; GWB § 81
Kommt es für die Frage der Abzugsfähigkeit eines Bußgelds (Kartellbuße) als Betriebsausgabe auf den Willen der (Kartell-)Behörde an, den durch den Gesetzesverstoß erlangten wirtschaftlichen Vorteil abzuschöpfen? Kann die Abschöpfungswirkung als Regelfall der Kartellgeldbuße angesehen werden?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger