FGO § 56 Abs 2 S 3 ; FGO § 52d ; FGO § 47 Abs 1 S 1 ; GG Art 19 Abs 4
Freischaltung der beSt-Zugänge ab 1.1.2023 und sog. Fast-Lane-Verfahren: Ist die (inzidente) Nachholung der versäumten Rechtshandlung (hier: erneute Einreichung einer Klageschrift) durch Betreiben des Klageverfahrens im Hinblick auf die Gewährleistung der in Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG dargelegten Anforderungen des BVerfG vom 23. Juni 2025 - 1 BvR 1718/24 notwendig, um den Anforderungen des § 56 Abs. 2 Satz 3 FGO Genüge zu tun?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Verwaltung