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BFH Anhängiges Verfahren VI R 8/26 (VI R 50/12)

Aufnahme in die Datenbank am 19.06.2026

EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 3 S 2 ; GG Art 3 Abs 1

Zum Vorliegen eines lohnsteuerrechtlichen Vorteils im Sinne der bisherigen Rechtsprechung (zuletzt BFH-Urteil vom 15.06.2023 - VI R 27/20): Sind Gegenwertzahlungen eines Arbeitgebers bei Austritt aus der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder als Arbeitslohn nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Satz 2 EStG i.d.F. des JStG 2007 zu beurteilen?

Im Verfahren VI R 50/12 erging am 14.11.2013 ein Vorlagebeschluss an das BVerfG (Az. 2 BvL 8/14). Das Verfahren VI R 50/12 war durch Beschluss vom 14.11.2013 bis zur Entscheidung des BVerfG in dem Verfahren 2 BvL 8/14 ausgesetzt. Der Vorlagebeschluss wurde am 11.06.2026 aufgehoben. Das Verfahren wurde wieder aufgenommen.

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil vom 16.07.2012 (10 K 4095/09)

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