EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 3 S 2 ; GG Art 3 Abs 1
Zum Vorliegen eines lohnsteuerrechtlichen Vorteils im Sinne der bisherigen Rechtsprechung (zuletzt BFH-Urteil vom 15.06.2023 - VI R 27/20): Sind Gegenwertzahlungen eines Arbeitgebers bei Austritt aus der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder als Arbeitslohn nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Satz 2 EStG i.d.F. des JStG 2007 zu beurteilen?
Im Verfahren VI R 50/12 erging am 14.11.2013 ein Vorlagebeschluss an das BVerfG (Az. 2 BvL 8/14). Das Verfahren VI R 50/12 war durch Beschluss vom 14.11.2013 bis zur Entscheidung des BVerfG in dem Verfahren 2 BvL 8/14 ausgesetzt. Der Vorlagebeschluss wurde am 11.06.2026 aufgehoben. Das Verfahren wurde wieder aufgenommen.
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger