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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Pending proceedings
of the Federal Fiscal Court

Hearing dates

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Oral hearings

The oral hearings and any subsequent promulgation hearings at the Federal Fiscal Court are usually public. They are generally scheduled four to six weeks in advance.

A valid identity card or passport must be presented in the reception area to enter the Federal Fiscal Court building.

Information on the legal issues of future and past oral hearings at the individual dates is available here.

  • Mündl. Verhandlung: III R 12/22

    1. Ist das Verwalten und Nutzen bei der Anwendbarkeit der erweiterten Grundbesitzkürzung des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG mit privater Vermögensverwaltung…

    1. Ist das Verwalten und Nutzen bei der Anwendbarkeit der erweiterten Grundbesitzkürzung des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG mit privater Vermögensverwaltung gleichzusetzen? Hat die "En-bloc-Veräußerung" die Grenzen privater Vermögensverwaltung überschritten?
    2. Setzt der gewerbliche Grundstückshandel eine nachhaltige Tätigkeit im Sinne des § 15 Abs. 2 EStG voraus?
    3. Sind Verkäufe anderer Objektgesellschaften bei der Prüfung der Nachhaltigkeit im Sinne von § 15 Abs. 2 EStG aufgrund des Durchgriffsverbots nicht zuzurechnen?

    Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg - 8 K 8008/21

  • Mündl. Verhandlung: VI R 11/23

    Führt die Erschließung, Parzellierung und Veräußerung bisher land- und fortwirtschaftlich genutzter Grundstücke zur Begründung eines gewerblichen…

    Führt die Erschließung, Parzellierung und Veräußerung bisher land- und fortwirtschaftlich genutzter Grundstücke zur Begründung eines gewerblichen Grundstückshandels, wenn die Erschließung  durch ein von der Kommune beauftragtes Erschließungsunternehmen auf Grundlage einer privatrechtlichen Kostentragungsvereinbarung zwischen diesem und dem Eigentümer der Grundstücke (Landwirt) erfolgt; oder liegt ein Hilfsgeschäft des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs vor?

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster - 8 K 280/21 E,G

  • Mündl. Verhandlung: VI R 10/23

    Führt die Erschließung, Parzellierung und Veräußerung bisher land- und fortwirtschaftlich genutzter Grundstücke zur Begründung eines gewerblichen…

    Führt die Erschließung, Parzellierung und Veräußerung bisher land- und fortwirtschaftlich genutzter Grundstücke zur Begründung eines gewerblichen Grundstückshandels, wenn die Erschließung  durch ein von der Kommune beauftragtes Erschließungsunternehmen auf Grundlage einer privatrechtlichen Kostentragungsvereinbarung zwischen diesem und dem Eigentümer der Grundstücke (Landwirt) erfolgt; oder liegt ein Hilfsgeschäft des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs vor?

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster - 8 K 259/21 G,F

  • Mündl. Verhandlung: VI R 8/23

    Führt die Erschließung, Parzellierung und Veräußerung bisher land- und fortwirtschaftlich genutzter Grundstücke zur Begründung eines gewerblichen…

    Führt die Erschließung, Parzellierung und Veräußerung bisher land- und fortwirtschaftlich genutzter Grundstücke zur Begründung eines gewerblichen Grundstückshandels, wenn die Erschließung  durch ein von der Kommune beauftragtes Erschließungsunternehmen auf Grundlage einer privatrechtlichen Kostentragungsvereinbarung zwischen diesem und dem Eigentümer der Grundstücke erfolgt; oder liegt ein Hilfsgeschäft des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs vor?

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster - 8 K 328/21 E

  • Mündl. Verhandlung: VI R 9/23

    Führt die Erschließung, Parzellierung und Veräußerung bisher land- und fortwirtschaftlich genutzter Grundstücke zur Begründung eines gewerblichen…

    Führt die Erschließung, Parzellierung und Veräußerung bisher land- und fortwirtschaftlich genutzter Grundstücke zur Begründung eines gewerblichen Grundstückshandels, wenn die Erschließung  durch ein von der Kommune beauftragtes Erschließungsunternehmen auf Grundlage einer privatrechtlichen Kostentragungsvereinbarung zwischen diesem und dem Eigentümer der Grundstücke (Landwirt) erfolgt; oder liegt ein Hilfsgeschäft des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs vor?

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster - 8 K 666/21 E, G

  • Mündl. Verhandlung: XI R 23/22

    Ist für nach Abschluss des Insolvenzverfahren noch rückständige Umsatzsteuerschulden aus Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters die Haftung des…

    Ist für nach Abschluss des Insolvenzverfahren noch rückständige Umsatzsteuerschulden aus Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters die Haftung des Steuerpflichtigen auf das ehemals zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen beschränkt?

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf - 4 K 1280/21 AO

  • Mündl. Verhandlung: V R 23/24

    Zur Steuerbefreiung des von einem freien Fahrlehrer für eine berufsbildende Einrichtung geleisteten Fahrschulunterrichts Schließt allein der Umstand,…

    Zur Steuerbefreiung des von einem freien Fahrlehrer für eine berufsbildende Einrichtung geleisteten Fahrschulunterrichts Schließt allein der Umstand, dass Vertragsbeziehungen nur zwischen Schülern und Schule und nicht zwischen Schülern und selbständigem Lehrer bestehen, das Tatbestandsmerkmal der Unmittelbarkeit nach § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG aus?

    Vorinstanz: Thüringer Finanzgericht - 2 K 23/21

  • Mündl. Verhandlung: II R 31/22

    Ist auch in Fällen der Ausgliederung zur Aufnahme i.S. des § 123 Abs. 3 Nr. 1 UmwG eine teleologische Reduktion des § 6a Satz 4 GrEStG vorzunehmen,…

    Ist auch in Fällen der Ausgliederung zur Aufnahme i.S. des § 123 Abs. 3 Nr. 1 UmwG eine teleologische Reduktion des § 6a Satz 4 GrEStG vorzunehmen, sodass die Steuervergünstigung des § 6a Satz 1 GrEStG greift, wenn die herrschende Gesellschaft innerhalb der 5-jährigen Vorbehaltensfrist die aufnehmende Gesellschaft selbst gründet und beginnend mit der Gründung bis zum Abschluss der Umstrukturierungsmaßnahme in beherrschendem Maße an der aufnehmenden Gesellschaft beteiligt ist?

    Vorinstanz: Finanzgericht Nürnberg - 4 K 59/21

  • Mündl. Verhandlung: III R 32/22

    1. Handelt es sich bei Zinsen auf Depotverbindlichkeiten um Entgelte auf Schulden i.S. des § 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG? 2. Sind bei…

    1. Handelt es sich bei Zinsen auf Depotverbindlichkeiten um Entgelte auf Schulden i.S. des § 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG?

    2. Sind bei Rückversicherungsunternehmen --anders als bei Erstversicherungsunternehmen-- Zinsen auf Depotverbindlichkeiten gemäß § 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG hinzuzurechnen?

    3. Sind bei Depotzinsen und Depoterträgen aus dem Retrozessionsgeschäft, soweit sie in einem dokumentierten wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, zumindest Zinsaufwand und Zinsertrag zu verrechnen?

    Vorinstanz: Finanzgericht München - 7 K 361/21

  • Mündl. Verhandlung: V R 22/23

    Gemeinnützigkeitsrecht: Zum "doppelten Satzungserfordernis" bei § 57 Abs. 3 AO Erfordert ein "satzungsgemäßes planmäßiges Zusammenwirken" zur…

    Gemeinnützigkeitsrecht: Zum "doppelten Satzungserfordernis" bei § 57 Abs. 3 AO Erfordert ein "satzungsgemäßes planmäßiges Zusammenwirken" zur Verwirklichung des eigenen steuerbegünstigten Satzungszwecks (§ 57 Abs. 3 AO), dass das Zusammenwirken nicht nur in der Satzung der leistungserbringenden Körperschaft als Art der Zweckverwirklichung festgehalten sein muss, sondern auch, dass die Körperschaft, mit der kooperiert wird, und die Art und Weise der Kooperation auch in der Satzung der leistungsempfangenden Körperschaft bezeichnet sein müssen (sog. "doppeltes Satzungserfordernis"; AEAO Nr. 8 zu § 57 AO)?

    Vorinstanz: Finanzgericht Hamburg - 5 K 11/23

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