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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Pending proceedings
of the Federal Fiscal Court

Hearing dates

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Oral hearings

The oral hearings and any subsequent promulgation hearings at the Federal Fiscal Court are usually public. They are generally scheduled four to six weeks in advance.

A valid identity card or passport must be presented in the reception area to enter the Federal Fiscal Court building.

Information on the legal issues of future and past oral hearings at the individual dates is available here.

  • Mündl. Verhandlung: III R 7/22

    VERHANDLUNG IST AUFGEHOBEN 1. Übernimmt ein Rechtsnachfolger auch nach dem Übertragungszeitpunkt bekannt gewordene Verbindlichkeiten im Rahmen des § 6…

    VERHANDLUNG IST AUFGEHOBEN

    1. Übernimmt ein Rechtsnachfolger auch nach dem Übertragungszeitpunkt bekannt gewordene Verbindlichkeiten im Rahmen des § 6 Abs. 3 EStG, wenn laut Übertragungsvereinbarung "sämtliche Passiva" übergehen sollen?
    2. Stellt die Übernahme dieser Verbindlichkeiten ein Veräußerungsentgelt dar oder mindern sie lediglich den Wert des übertragenen Vermögens?
    3. Hat der Rechtsnachfolger im vorliegenden Fall die Folgerungen zu tragen, die sich aus dem Bilanzenzusammenhang für die Jahre seiner Besitzzeit ergeben?
    4. Kann eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet werden, wenn bereits eine gerichtliche Verurteilung (hinsichtlich der streitgegenständlichen Verbindlichkeiten) vorliegt?

    Vorinstanz: Thüringer Finanzgericht - 3 K 308/18

  • Mündl. Verhandlung: I R 3/22

    Berechnung des Dotationskapitals bei einer inländischen Versicherungsbetriebsstätte 1. Sind für die Bestimmung des Dotationskapitals einer…

    Berechnung des Dotationskapitals bei einer inländischen Versicherungsbetriebsstätte 1. Sind für die Bestimmung des Dotationskapitals einer inländischen Versicherungsbetriebsstätte grundsätzlich die Werte der Bilanzposten zum Beginn des Wirtschaftsjahrs heranzuziehen und ist die Berücksichtigung von Jahresdurchschnittswerten unzulässig?
    2. Sind in die nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung (BsGaV) zu verteilenden Vermögenswerte Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft nicht einzubeziehen?
    3. Ist für inländische Versicherungsbetriebsstätten die Mindestkapitalausstattungsmethode nach § 25 Abs. 3 Satz 2 BsGaV auch dann anzuwenden, wenn die Öffnungsklausel nach § 25 Abs. 3 Satz 1 BsGaV nicht zur Anwendung kommt?

    Vorinstanz: Finanzgericht München - 7 K 2379/20

  • Mündl. Verhandlung: II R 32/21

    Ist auch der Teil der Beerdigungskosten als Nachlassverbindlichkeiten i. S. des § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG abzugsfähig, welcher seitens einer…

    Ist auch der Teil der Beerdigungskosten als Nachlassverbindlichkeiten i. S. des § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG abzugsfähig, welcher seitens einer Sterbegeldversicherung beglichen wurde, da eine vorherige Abtretung des Bezugsrechts erfolgte?

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster - 3 K 1552/20 Erb

  • Mündl. Verhandlung: II R 31/21

    Ist auch der Teil der Beerdigungskosten als Nachlassverbindlichkeiten i. S. des § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG abzugsfähig, welcher seitens einer…

    Ist auch der Teil der Beerdigungskosten als Nachlassverbindlichkeiten i. S. des § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG abzugsfähig, welcher seitens einer Sterbegeldversicherung beglichen wurde, da eine vorherige Abtretung des Bezugsrechts erfolgte?

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster - 3 K 1551/20 Erb

  • Mündl. Verhandlung: II R 28/21

    Änderung des Gesellschafterbestands einer grundbesitzenden Personengesellschaft - "Alt- bzw. Neugesellschafter" i. S. d. § 1 Abs. 2a GrEStG: Löst die…

    Änderung des Gesellschafterbestands einer grundbesitzenden Personengesellschaft - "Alt- bzw. Neugesellschafter" i. S. d. § 1 Abs. 2a GrEStG:

    Löst die Übertragung von GmbH-Anteilen, und einer damit verbundenen mittelbaren Beteiligung an einer grundbesitzenden KG, einen nach § 1 Abs. 2a GrEStG grunderwerbsteuerpflichtigen Vorgang aus, wenn der Erwerber der Anteile bereits Komplementär der grundbesitzenden KG war?

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht - 7 K 101/18

  • Mündl. Verhandlung: II R 41/21

    Liegt in dem jeweiligen Verzicht eines Gesellschafters auf die Teilnahme an der Kapitalerhöhung einer GmbH und dem vollständigen Ausgleich seiner…

    Liegt in dem jeweiligen Verzicht eines Gesellschafters auf die Teilnahme an der Kapitalerhöhung einer GmbH und dem vollständigen Ausgleich seiner Einzahlungen in die Kapitalrücklage eine gemischte Schenkung an die Mitgesellschafter vor?

    Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg - 7 K 2352/17

  • Mündl. Verhandlung: II R 40/21

    Liegt in dem jeweiligen Verzicht eines Gesellschafters auf die Teilnahme an der Kapitalerhöhung einer GmbH und dem vollständigen Ausgleich seiner…

    Liegt in dem jeweiligen Verzicht eines Gesellschafters auf die Teilnahme an der Kapitalerhöhung einer GmbH und dem vollständigen Ausgleich seiner Einzahlungen in die Kapitalrücklage eine gemischte Schenkung an die Mitgesellschafter vor?
    FG: Finanzgericht Baden-Württemberg

    Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg - 7 K 2351/17

  • Mündl. Verhandlung: VI R 20/22

    Zufluss einer vertraglich vereinbarten, jedoch nicht ausgezahlten Tantieme an beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer: Kommt es -abweichend vom…

    Zufluss einer vertraglich vereinbarten, jedoch nicht ausgezahlten Tantieme an beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer: Kommt es -abweichend vom BMF-Schreiben vom 12.05.2014 (BStBl I 2014, 860)- nicht darauf an, ob die unterbliebene Aufwandsbuchung den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entspricht, soweit dies zu keinem Steuervorteil i.S. des § 42 Abs. 2 Satz 1 AO geführt hat und somit kein Gestaltungsmissbrauch vorliegt?

    Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg - 12 K 58/20

  • Mündl. Verhandlung: VIII R 25/23

    1. Ist für den Erwerb der Kapitalforderung im Rahmen des § 52 Abs. 28 Satz 15 und 16 EStG auf das Datum des wirksamen Abschlusses eines…

    1. Ist für den Erwerb der Kapitalforderung im Rahmen des § 52 Abs. 28 Satz 15 und 16 EStG auf das Datum des wirksamen Abschlusses eines Darlehensvertrags als einzig verlässlichen Anknüpfungspunkt abzustellen oder wird die Kapitalforderung erst durch die ganze oder teilweise Auszahlung der Darlehenssumme begründet, da erst zu diesem Zeitpunkt eine Rückzahlungsverpflichtung des Darlehensnehmers besteht?
    2. Kann der endgültige Verzicht auf eine Kapitalforderung (hier: nach Darlehensgewährung der Ehefrau zur Fortführung des Betriebs des Ehemannes) dazu führen, dass kein Abhängigkeitsverhältnis im Sinne des § 32d Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 Buchst. b Satz 2 EStG mehr besteht?

    Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg - 7 K 7115/21

  • Mündl. Verhandlung: IV R 15/21

    Erfordert die Bereederung des Schiffes im Inland im Sinne des § 5a Abs. 1 Satz 1 EStG, dass die Bereederung fast ausschließlich vom Inland aus…

    Erfordert die Bereederung des Schiffes im Inland im Sinne des § 5a Abs. 1 Satz 1 EStG, dass die Bereederung fast ausschließlich vom Inland aus durchgeführt wird, oder genügt es bereits, wenn diese überwiegend vom Inland aus erfolgt? Wie sind in diesem Zusammenhang die zehn Katalogtätigkeiten des Tonnageerlasses (BStBl I 2002, 614, Tz. 1) gegeneinander abzuwägen und zu gewichten?

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht - 12 K 247/17

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