Zum Hauptinhalt springen Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen
beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Pending proceedings
of the Federal Fiscal Court

Hearing dates

Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen

Oral hearings

The oral hearings and any subsequent promulgation hearings at the Federal Fiscal Court are usually public. They are generally scheduled four to six weeks in advance.

A valid identity card or passport must be presented in the reception area to enter the Federal Fiscal Court building.

Information on the legal issues of future and past oral hearings at the individual dates is available here.

  • Mündl. Verhandlung: I R 41/20

    Außerbilanzielle Hinzurechnung von Fremdwährungsverlusten aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen eine ausländische Tochtergesellschaft…

    Außerbilanzielle Hinzurechnung von Fremdwährungsverlusten aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen eine ausländische Tochtergesellschaft nach § 8b Abs. 3 Sätze 4 bis 7 KStG?

    Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg - 3 K 1486/19

  • Mündl. Verhandlung: I R 11/23

    Sind Fremdwährungsverluste aus Gesellschafterdarlehen an ausländische Tochtergesellschaften gemäß § 8b Abs. 3 Satz 4 bis 7 KStG 2002 i.d.F. des JStG…

    Sind Fremdwährungsverluste aus Gesellschafterdarlehen an ausländische Tochtergesellschaften gemäß § 8b Abs. 3 Satz 4 bis 7 KStG 2002 i.d.F. des JStG 2008 dem Gewinn außerbilanziell hinzuzurechnen?

    Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg - 6 K 1917/20

  • Mündl. Verhandlung: II R 12/21

    Kann nach Ablauf von nahezu drei Jahren seit dem Erbfall davon ausgegangen werden, dass die Vermögensteilung noch im Rahmen der Teilung des Nachlasses…

    Kann nach Ablauf von nahezu drei Jahren seit dem Erbfall davon ausgegangen werden, dass die Vermögensteilung noch im Rahmen der Teilung des Nachlasses erfolgt?
    Finden die Begünstigungsvorschriften der § 13 Abs. 1 Nr. 4c, § 13a, § 13b und § 13c ErbStG für den Erwerb eines Kommanditanteils und eines Familienheims durch die Vermögensteilung unter den Erben Anwendung?

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf - 4 K 1154/20 Erb

  • Mündl. Verhandlung: II R 10/22

    Gilt die Empfangsvollmacht auch für neue Steuernummern (hier: Grunderwerbsteuer), wenn ein Steuerberater ohne Einschränkung als…

    Gilt die Empfangsvollmacht auch für neue Steuernummern (hier: Grunderwerbsteuer), wenn ein Steuerberater ohne Einschränkung als Empfangsbevollmächtigter bestellt wird?
    Hat es im Streitfall eine Bedeutung, dass sich die Zuständigkeit hinsichtlich der Veranlagung der Personengesellschaft, hier wurde die Vollmacht abgegeben, und der Grunderwerbsteuerstelle in einem Finanzamt konzentriert?

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht - 7 K 272/20

  • Mündl. Verhandlung: VIII R 3/21

    Steuerliche Behandlung des Carried Interest bei einer vermögensverwaltend tätigen Personengesellschaft (Private Equity Fonds): Handelt es sich bei dem…

    Steuerliche Behandlung des Carried Interest bei einer vermögensverwaltend tätigen Personengesellschaft (Private Equity Fonds): Handelt es sich bei dem Carried Interest um einen originären Gewinnanteil, der Gegenleistung für den von den Initiatoren geleisteten Gesellschafterbeitrag ist, und ist daher die kapitaldisproportionale Ergebnisverteilung im Streitfall anzuerkennen? Findet die Umqualifizierung der Einkünfte gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 4 EStG auf Gesellschafter- oder auf Gesellschaftsebene statt?

    Vorinstanz: Finanzgericht München - 12 K 2334/18

  • Mündl. Verhandlung: V R 43/21

    Enge wechselseitige technisch-wirtschaftliche Verflechtung von einigem Gewicht nach § 4 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 KStG zwischen einem eigenständigen BgA…

    Enge wechselseitige technisch-wirtschaftliche Verflechtung von einigem Gewicht nach § 4 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 KStG zwischen einem eigenständigen BgA "Blockheizkraftwerk" und einem BgA "Freibad"? Anwendung des BMF-Schreibens vom 11.05.2016 (BStBl I 2016, 479)?

    Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht - 1 K 115/17

  • Mündl. Verhandlung: II R 8/22

    Ist der zur Berechnung des Kapitalwerts eines Nießbrauchsrechts auf den Jahreswert anzuwendende Vervielfältiger vor dem Hintergrund des…

    Ist der zur Berechnung des Kapitalwerts eines Nießbrauchsrechts auf den Jahreswert anzuwendende Vervielfältiger vor dem Hintergrund des BVerfG-Beschlusses vom 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17 zur Vollverzinsung unter Zugrundelegung eines Zinssatzes von 1,8 % anstelle der gesetzlich vorgesehenen 5,5 % zu ermitteln?

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf - 4 K 929/19 Erb,AO

  • Mündl. Verhandlung: V R 7/22

    Beinhalten die Leistungen eines Unternehmers im Zusammenhang mit der Entsorgung und Aufbereitung chlorierter Kohlenwasserstoffe (CKW) für den Erhalt…

    Beinhalten die Leistungen eines Unternehmers im Zusammenhang mit der Entsorgung und Aufbereitung chlorierter Kohlenwasserstoffe (CKW) für den Erhalt des Lösemittels (teilweise) auch tauschähnliche Umsätze mit Baraufgabe oder wird mit der Entsorgung lediglich eine sonstige Leistung der Abfallentsorgung gegenüber den Kunden erbracht, bei der sich das Entgelt nach dem Grad der Verschmutzung des vom Abfallverursacher gelieferten CKW richtet?

    Vorinstanz: Finanzgericht München - 3 K 843/19

  • Mündl. Verhandlung: V R 50/20

    Enge wechselseitige technisch-wirtschaftliche Verflechtung von einigem Gewicht nach § 4 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 KStG zwischen einem eigenständigen BgA…

    Enge wechselseitige technisch-wirtschaftliche Verflechtung von einigem Gewicht nach § 4 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 KStG zwischen einem eigenständigen BgA "Blockheizkraftwerk" und einem BgA Kurbetrieb als Betrieb gewerblicher Art i.S. von § 4 Abs. 1 Satz 1 KStG; Auslegung der Übergangsregelung in § 34 Abs. 6 Satz 5 KStG i.d.F. des JStG 2009 1. Begründen Anlagen, die ein staatlich anerkannter Luftkurort unter Erhebung eines Kurbeitrags unterhält und die erkennbar den Fremdenverkehr fördern sollen, ohne das Vorhandensein von kurspezifischen Einrichtungen keinen einheitlichen BgA "Kurbetrieb"?
    2. Kann ein Luftkurort Spazier- und Wanderwege, die durch (zumindest faktische) öffentliche Widmung allen Besuchern zugänglich sind, nicht seinem BgA "Kurbetrieb", im Rahmen dessen ein Kurbeitrag zur Erneuerung und Pflege der Fremdenverkehrseinrichtungen erhoben wird, zuordnen?
    3. Ist § 34 Abs. 6 Satz 5 KStG i.d.F. des JStG 2009 eine Vertrauensschutzregelung zugunsten derjenigen Eigengesellschaften und BgA, bei denen die Finanzverwaltung vor dem Inkrafttreten des JStG 2009 Dauerverluste nach Grundsätzen anerkannt hat, die nicht den Anforderungen des § 8 Abs. 7 KStG genügen würden? Hilft § 34 Abs. 6 Satz 5 KStG i.d.F. des JStG 2009 nicht (auch) über das Fehlen der Voraussetzungen eines BgA i.S. des § 4 Abs. 1 Satz 1 KStG hinweg, weshalb vor Inkrafttreten des JStG 2009 irrtümlich als BgA oder Teil eines BgA eingestufte Hoheitsbetriebe i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 KStG nicht von der Übergangsregelung erfasst werden?

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht - 6 K 18/17

  • Mündl. Verhandlung: V R 17/22

    Versicherungsteuerliche Behandlung einer stillen Mitversicherung; Methode der Berechnung nachzuerhebender Versicherungsteuer 1. Handelt es sich bei…

    Versicherungsteuerliche Behandlung einer stillen Mitversicherung; Methode der Berechnung nachzuerhebender Versicherungsteuer 1. Handelt es sich bei einer verdeckten Mitversicherung versicherungsteuerlich (jedenfalls) in Bezug auf die mitversichernden Versicherungsunternehmen um eine Rückversicherung oder ist --unter den versicherungsteuerlichen Aspekten einer vollständigen Parallele zur Sachbehandlung der offenen Mitversicherung-- ein Erstversicherungsverhältnis anzunehmen?
    2. Setzt eine Steuerbefreiung für die Rückversicherung gem. § 4 Nr. 1 VersStG voraus, dass eine steuerbare Erstversicherung zugrunde liegt?
    3. Ist bei der Berechnung der nachzuerhebenden Steuer gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 6 Abs. 1 VersStG aus den festgestellten Entgeltzahlungen die Versicherungsteuer mit 19/119 zumindest dann herauszurechnen, wenn die Vertragsparteien irrtümlich davon ausgegangen sind, dass die Zahlung einer Versicherungsprämie nicht der Versicherungsteuer unterliege und dieser Irrtum erst im Rahmen einer Außenprüfung ausgeräumt wurde?

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln - 2 K 588/19

Print Page