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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Pending proceedings
of the Federal Fiscal Court

Hearing dates

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Oral hearings

The oral hearings and any subsequent promulgation hearings at the Federal Fiscal Court are usually public. They are generally scheduled four to six weeks in advance.

A valid identity card or passport must be presented in the reception area to enter the Federal Fiscal Court building.

Information on the legal issues of future and past oral hearings at the individual dates is available here.

  • Mündl. Verhandlung: IV R 29/23

    Ist bei der Festsetzung eines Verspätungszuschlags wegen verspäteter Abgabe einer Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von…

    Ist bei der Festsetzung eines Verspätungszuschlags wegen verspäteter Abgabe einer Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen die Rückausnahme des § 152 Abs. 3 Nr. 3 der Abgabenordnung mit der Maßgabe anzuwenden, dass bezüglich der festgesetzten Steuer, der Summe der festgesetzten Vorauszahlungen und der anzurechnenden Steuerabzugsbeträge auf die dem Feststellungsbescheid folgenden Einkommensteuer- beziehungsweise Körperschaftsteuerbescheide der Gesellschafter abzustellen ist?

    Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg - 12 K 1945/23

  • Mündl. Verhandlung: IV R 4/24

    Sind Aufwendungen einer GmbH & Co. KG im Zusammenhang mit der Abwendung der Zwangsvollstreckung aus Grundschulden, die sie an Grundstücken ihres…

    Sind Aufwendungen einer GmbH & Co. KG im Zusammenhang mit der Abwendung der Zwangsvollstreckung aus Grundschulden, die sie an Grundstücken ihres Gesellschaftsvermögens gemäß der mit der finanzierenden Bank getroffenen Sicherungsabrede zur Absicherung der von einzelnen Kommanditisten zur Finanzierung des Erwerbs ihrer Kommanditbeteiligungen aufgenommenen Darlehen eingeräumt hatte, im Sinne von § 4 Abs. 4 EStG durch den Betrieb veranlasst?

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster - 4 K 2336/16 F

  • Mündl. Verhandlung: I R 13/25

    AUFGEHOBEN 1. Unterliegen Zinszahlungen einer deutschen KG an ihren in Italien ansässigen Mitunternehmer, die bei diesem zu Einkünften gemäß § 15 Abs.…

    AUFGEHOBEN

    1. Unterliegen Zinszahlungen einer deutschen KG an ihren in Italien ansässigen Mitunternehmer, die bei diesem zu Einkünften gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG führen, in Deutschland der Einkommensbesteuerung, da diese gemäß § 50d Abs. 10 EStG 2009 als Unternehmensgewinn zu behandeln sind und als solche der durch die KG vermittelten Betriebsstätte in Deutschland zuzurechnen sind?
    2. Völkerrechts- und Verfassungsmäßigkeit von § 50d Abs. 10 EStG 2009?
    3. Das Verfahren ist durch Beschluss vom 11.12.2013 ausgesetzt und dem BVerfG (dortiges Az.: 2 BvL 15/14) gemäß Art. 100 Abs. 1 GG vorgelegt worden.
    4. Der Vorlagebeschluss an das BVerfG vom 11.12.2013 - I R 4/13 wurde mit Beschluss vom 04.06.2025 - I R 13/25 (I R 4/13) aufgehoben.

    Vorinstanz: Finanzgericht München, Außensenate Augsburg - 10 K 1984/11

  • Mündl. Verhandlung: I R 39/23

    Führen Gewinnminderungen, die auf zwischenstaatlichen Verständigungsvereinbarungen nach dem Übereinkommen 90/436/EWG über die Beseitigung der…

    Führen Gewinnminderungen, die auf zwischenstaatlichen Verständigungsvereinbarungen nach dem Übereinkommen 90/436/EWG über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen vom 23.07.1990 (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 1990, Nr. L 225, 10) beruhen, zu nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben gemäß § 8b Abs. 5 KStG?

    Vorinstanz: Finanzgericht München - 7 K 2545/19

  • Mündl. Verhandlung: II R 17/23

    Sind bei der Anwendung des sogenannten vereinfachten Ertragswertverfahrens Aufwendungen in Form einer Rückstellung für eine Kartellbuße als…

    Sind bei der Anwendung des sogenannten vereinfachten Ertragswertverfahrens Aufwendungen in Form einer Rückstellung für eine Kartellbuße als außerordentliche Aufwendungen den Ausgangswerten hinzuzurechnen?

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster - 3 K 383/21 F

  • Mündl. Verhandlung: IX R 18/23

    AUFGEHOBEN Abweichende Festsetzung von Einkommensteuer aus Billigkeitsgründen - Minderung der Leistungsfähigkeit durch die bisher aufgrund des…

    AUFGEHOBEN

    Abweichende Festsetzung von Einkommensteuer aus Billigkeitsgründen - Minderung der Leistungsfähigkeit durch die bisher aufgrund des Verrechnungsverbots mit anderen Einkünften im Einkommensteuer-Bescheid nicht berücksichtigten Verluste aus Stillhaltergeschäften.

    Ist für die Frage der Freistellung des Existenzminimums nur auf das betreffende Veranlagungsjahr eine Betrachtung vorzunehmen oder vielmehr eine Gesamtbetrachtung über mehrere Jahre?

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln - 5 K 1403/21

  • Mündl. Verhandlung: II R 30/25

    Gehört ein Grundstück zum Vermögen einer KG, wenn es zwar noch in ihrem Eigentum steht, es aber zuvor durch die Begründung eines Treuhandverhältnisses…

    Gehört ein Grundstück zum Vermögen einer KG, wenn es zwar noch in ihrem Eigentum steht, es aber zuvor durch die Begründung eines Treuhandverhältnisses an ihren Kommanditanteilen Gegenstand einer Veräußerung nach § 1 Abs. 2a Satz 1 GrEStG gewesen ist?

    Vorinstanz: Sächsisches Finanzgericht - 2 K 40/22

  • Mündl. Verhandlung: V R 1/25

    Begründet allein die Verpflichtung des Arbeitgebers zum Abschluss eines Kantinennutzungsvertrages ein ausreichendes unternehmerisches Interesse, so…

    Begründet allein die Verpflichtung des Arbeitgebers zum Abschluss eines Kantinennutzungsvertrages ein ausreichendes unternehmerisches Interesse, so dass eine unentgeltliche Wertabgabe i.S. des § 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG in Form der arbeitnehmerseitigen Nutzungsmöglichkeit einer Betriebskantine zu den im Entleihbetrieb geltenden Konditionen ausgeschlossen ist?

    Vorinstanz: Finanzgericht München - 5 K 760/20

  • Mündl. Verhandlung: VI R 12/24

    Zur Frage, ob ein abkommensrechtlicher Anspruch auf Erstattung der deutschen Lohnsteuer (bis auf die Quellensteuer in Höhe von 4,5%) eines in der…

    Zur Frage, ob ein abkommensrechtlicher Anspruch auf Erstattung der deutschen Lohnsteuer (bis auf die Quellensteuer in Höhe von 4,5%) eines in der Schweizerischen Eidgenossenschaft ansässigen Arbeitnehmers in einem Jahr mit aktiver Arbeitsphase und unwiderruflicher Freistellungsphase einhergehend mit einem Wettbewerbsverbot besteht. Bestimmung der Grenzgängereigenschaft im konkreten Fall.

    Vorinstanz: Finanzgericht München - 8 K 883/23

  • Mündl. Verhandlung: VI R 14/24

    Ein deutscher Staatsbürger mit inländischem Wohnsitz arbeitete im Streitjahr 2019 in der Schweizerischen Eidgenossenschaft, wo er auch eine Wohnung am…

    Ein deutscher Staatsbürger mit inländischem Wohnsitz arbeitete im Streitjahr 2019 in der Schweizerischen Eidgenossenschaft, wo er auch eine Wohnung am Arbeitsort anmietete. Das Finanzamt begehrt auf der Grundlage der mit Wirkung ab 01.01.2019 beschlossenen Konsultationsvereinbarung vom 12.10.2018 (BStBl I 2018, 1103) hinsichtlich der "Zumutbarkeit der Rückkehr" in Sinne des Art. 15a des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA Schweiz) die Besteuerung des Steuerpflichtigen nunmehr als Grenzgänger, da es eine tägliche Rückkehr als zumutbar ansah.

    Zur Auslegung des Tatbestandsmerkmals "aufgrund … Arbeitsausübung" in der Grenzgängerregelung des Art. 15a Abs. 2 Satz 2 des DBA Schweiz sowie der Frage, welche Kriterien für eine "berufsbedingte Nichtrückkehr" an den (inländischen) Wohnort nach Arbeitsende vorliegen müssen.

    Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg - 12 K 623/22

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