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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Pending proceedings
of the Federal Fiscal Court

Hearing dates

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Oral hearings

The oral hearings and any subsequent promulgation hearings at the Federal Fiscal Court are usually public. They are generally scheduled four to six weeks in advance.

A valid identity card or passport must be presented in the reception area to enter the Federal Fiscal Court building.

Information on the legal issues of future and past oral hearings at the individual dates is available here.

  • Mündl. Verhandlung: IX R 23/24

    Vermietung einer Ferienwohnung in den zwei Streitjahren an ausschließlich wechselnde Feriengäste – Hier zur Frage der Konkretisierung der Überprüfung…

    Vermietung einer Ferienwohnung in den zwei Streitjahren an ausschließlich wechselnde Feriengäste – Hier zur Frage der Konkretisierung der Überprüfung der Überschusserzielungsabsicht anhand der durchschnittlichen Auslastung der Ferienwohnung über einen längeren Zeitraum, wenn die ortsübliche Vermietungszeit in den zwei Streitjahren um mehr als 25% unterschritten wird.

    Vorinstanz: Finanzgericht Rheinland-Pfalz - 2 K 2137/20

  • Mündl. Verhandlung: XI R 29/23

    Unterliegt die Zurverfügungstellung eines Zugangs zum Bezug von E-Paper für Print-Abonnenten einer Zeitschrift ohne gesondert vereinbartes Entgelt…

    Unterliegt die Zurverfügungstellung eines Zugangs zum Bezug von E-Paper für Print-Abonnenten einer Zeitschrift ohne gesondert vereinbartes Entgelt vor der Anwendbarkeit des mit Gesetz vom 12.12.2019 eingeführten ermäßigten Steuersatzes auf E-Paper dem Regelsteuersatz? Aufteilung des Abonnement-Entgelts: Verstößt die Anwendung unterschiedlicher Steuersätze auf die Lieferung einer Print-Ausgabe und die Zurverfügungstellung eines E-Papers in den Streitjahren 2009 bis 2012 gegen den unionsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz?

    Vorinstanz: Finanzgericht des Saarlandes - 1 K 1270/21

  • Mündl. Verhandlung: X R 1/24

    VERLEGT auf  Mittwoch, 03. September 2025 um 10:00 Uhr 1. Sind Rentenzahlungen, die ein früherer Freiberufler aus einem berufsständischen…

    VERLEGT auf  Mittwoch, 03. September 2025 um 10:00 Uhr

    1. Sind Rentenzahlungen, die ein früherer Freiberufler aus einem berufsständischen Versorgungswerk erhält, für Zwecke des DBA Portugal als Einkünfte aus selbständiger Arbeit (Art. 14 DBA Portugal) oder als nicht im DBA behandelte Einkünfte (Art. 22 DBA Portugal) anzusehen?

    2. Ist die in Art. 22 Abs. 1 Satz 2 DBA Portugal enthaltene Rückfallklausel (Subject-to-tax-Klausel) dahingehend auszulegen, dass das Besteuerungsrecht für aus Deutschland gezahlte Renten, das grundsätzlich beim Ansässigkeitsstaat (hier: Portugal) liegt, an Deutschland zurückfällt, wenn es sich beim Steuerpflichtigen um eine neu nach Portugal zugezogene Person handelt, die dort den Status eines "residente nao habitual" hat und daher mit ihren Renteneinkünften in den ersten zehn Jahren einem Steuersatz von 0 % unterliegt?
     

    Vorinstanz: Finanzgericht Rheinland-Pfalz - 1 K 2026/22

  • Mündl. Verhandlung: X R 1/24

    1. Sind Rentenzahlungen, die ein früherer Freiberufler aus einem berufsständischen Versorgungswerk erhält, für Zwecke des DBA Portugal als Einkünfte…

    1. Sind Rentenzahlungen, die ein früherer Freiberufler aus einem berufsständischen Versorgungswerk erhält, für Zwecke des DBA Portugal als Einkünfte aus selbständiger Arbeit (Art. 14 DBA Portugal) oder als nicht im DBA behandelte Einkünfte (Art. 22 DBA Portugal) anzusehen?

    2. Ist die in Art. 22 Abs. 1 Satz 2 DBA Portugal enthaltene Rückfallklausel (Subject-to-tax-Klausel) dahingehend auszulegen, dass das Besteuerungsrecht für aus Deutschland gezahlte Renten, das grundsätzlich beim Ansässigkeitsstaat (hier: Portugal) liegt, an Deutschland zurückfällt, wenn es sich beim Steuerpflichtigen um eine neu nach Portugal zugezogene Person handelt, die dort den Status eines "residente nao habitual" hat und daher mit ihren Renteneinkünften in den ersten zehn Jahren einem Steuersatz von 0 % unterliegt?
     

    Vorinstanz: Finanzgericht Rheinland-Pfalz - 1 K 2026/22

  • Mündl. Verhandlung: IX R 24/24

    Verlegt auf Dienstag, 12. August 2025 um 09:30 Uhr

    Verlegt auf Dienstag, 12. August 2025 um 09:30 Uhr

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln - 1 K 2206/21

  • Mündl. Verhandlung: IX R 24/24

    Verlegt auf Dienstag, 12. August 2025 um 09:30 Uhr

    Verlegt auf Dienstag, 12. August 2025 um 09:30 Uhr

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln - 1 K 2206/21

  • Mündl. Verhandlung: IX R 24/24

    Fällt der Abriss eines vermieteten Einfamilienhauses mit anschließendem Neubau eines Einfamilienhauses in den Anwendungsbereich der Sonderabschreibung…

    Fällt der Abriss eines vermieteten Einfamilienhauses mit anschließendem Neubau eines Einfamilienhauses in den Anwendungsbereich der Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau nach § 7b des Einkommensteuergesetzes?

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln - 1 K 2206/21

  • Mündl. Verhandlung: IX R 26/22

    In welchem Umfang und in welcher Form erwächst aus der europäischen Datenschutz-Grundverordnung ein Auskunftsanspruch gegenüber den Finanzbehörden?

    In welchem Umfang und in welcher Form erwächst aus der europäischen Datenschutz-Grundverordnung ein Auskunftsanspruch gegenüber den Finanzbehörden?

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster - 9 K 848/20

  • Mündl. Verhandlung: II R 29/23

    Wird ein Grundstück unmittelbar für steuerbegünstigte Zwecke genutzt und ist es deshalb von der Grundsteuer während des Herrichtens eines anderen…

    Wird ein Grundstück unmittelbar für steuerbegünstigte Zwecke genutzt und ist es deshalb von der Grundsteuer während des Herrichtens eines anderen Grundstücks zu befreien, wenn auf ihm zwingend erforderliche Hilfstätigkeiten für die Herrichtung des anderen Grundstücks ausgeführt werden und es aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ein unerlässliches Hilfsmittel für das andere Grundstück darstellt?

    Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg - 3 K 3040/21

  • Mündl. Verhandlung: XI R 31/23

    Ist die Zahlung aus einer Anzahlungsbürgschaft als Rückzahlung der Anzahlung i.S.d. § 17 Abs. 2 Satz 2 UStG anzusehen? Kann die Berichtigung der…

    Ist die Zahlung aus einer Anzahlungsbürgschaft als Rückzahlung der Anzahlung i.S.d. § 17 Abs. 2 Satz 2 UStG anzusehen? Kann die Berichtigung der Vorsteuer des Unternehmers erst dann verlangt werden, wenn auch die Umsatzsteuer an ihn zurückgezahlt worden ist?

    Vorinstanz: Sächsisches Finanzgericht - 8 K 1202/22

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