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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Pending proceedings
of the Federal Fiscal Court

Hearing dates

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Oral hearings

The oral hearings and any subsequent promulgation hearings at the Federal Fiscal Court are usually public. They are generally scheduled four to six weeks in advance.

A valid identity card or passport must be presented in the reception area to enter the Federal Fiscal Court building.

Information on the legal issues of future and past oral hearings at the individual dates is available here.

  • Mündl. Verhandlung: II R 3/25

    Sind die Regelungen zur Bewertung des Grundbesitzes für die Grundsteuer ab 01.01.2022 (§§ 218 ff. BewG i.d.F. vom 26.11.2019) verfassungsgemäß?

    Sind die Regelungen zur Bewertung des Grundbesitzes für die Grundsteuer ab 01.01.2022 (§§ 218 ff. BewG i.d.F. vom 26.11.2019) verfassungsgemäß?

    Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg - 3 K 3142/23

  • Mündl. Verhandlung: II R 25/24

    Sind die Regelungen zur Bewertung des Grundbesitzes für die Grundsteuer ab 01.01.2022 (§§ 218 ff. BewG i.d.F. vom 26.11.2019) verfassungsgemäß?t?

    Sind die Regelungen zur Bewertung des Grundbesitzes für die Grundsteuer ab 01.01.2022 (§§ 218 ff. BewG i.d.F. vom 26.11.2019) verfassungsgemäß?t?

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln - 4 K 2189/23

  • Mündl. Verhandlung: II R 31/24

    Grundsteuerwertbescheid: Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts bei Bewertung nach dem Ertragswertverfahren?

    Grundsteuerwertbescheid: Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts bei Bewertung nach dem Ertragswertverfahren?

    Vorinstanz: Sächsisches Finanzgericht - 2 K 737/23

  • Mündl. Verhandlung: VIII R 11-12/23

    Unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang sind Gewinnanteile aus Mitarbeiterbeteiligungen in Form typisch stiller Beteiligungen als…

    Unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang sind Gewinnanteile aus Mitarbeiterbeteiligungen in Form typisch stiller Beteiligungen als Einkünfte aus Kapitalvermögen und nicht als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu qualifizieren?

    Vorinstanz: Sächsisches Finanzgericht - 8 K 849/21

  • Mündl. Verhandlung: III R 8/23

    1. Ist die Norm des § 10 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 EStG mit Art. 3 und 6 GG vereinbar? Stellt die Haushaltszugehörigkeit des Kindes ein geeignetes…

    1. Ist die Norm des § 10 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 EStG mit Art. 3 und 6 GG vereinbar? Stellt die Haushaltszugehörigkeit des Kindes ein geeignetes Typisierungsmerkmal dar?
    2. Ist das Erfordernis der direkten Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers gegen Rechnung i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 5 Satz 4 EStG verfassungswidrig?
    3. Ist die Beschränkung der Betreuungskosten auf 2/3 und 4.000 € i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 EStG verfassungswidrig?
     

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln - 15 K 268/21

  • Mündl. Verhandlung: VIII R 19/23

    Entfällt bei einer entgeltlichen Bestellung eines Vorkaufsrechts an einem Grundstück der Tatbestand des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz des…

    Entfällt bei einer entgeltlichen Bestellung eines Vorkaufsrechts an einem Grundstück der Tatbestand des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz des Einkommensteuergesetzes (EStG) rückwirkend (ebenso wie die des subsidiären § 22 Nr. 3 EStG), wenn das Vorkaufsrecht ausgeübt und das Entgelt für die Gewährung des Vorkaufsrecht auf den Grundstückspreis angerechnet wird?
     

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf - 9 K 1598/20 E

  • Mündl. Verhandlung: VI R 4/23

    Gehören Stellplatzkosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung auch nach der gesetzlichen Neufassung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG zu den…

    Gehören Stellplatzkosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung auch nach der gesetzlichen Neufassung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG zu den sonstigen Mehraufwendungen oder zu den auf 1000 Euro monatlich begrenzten Unterkunftskosten i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 EStG?

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht - 10 K 202/22

  • Mündl. Verhandlung: VI R 5/23

    Hat ein Insolvenzverwalter im Rahmen einer Antragsveranlagung im Sinne des § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG die alleinige Erklärungsbefugnis zur wirksamen…

    Hat ein Insolvenzverwalter im Rahmen einer Antragsveranlagung im Sinne des § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG die alleinige Erklärungsbefugnis zur wirksamen Abgabe einer Einkommensteuererklärung?

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster - 7 K 2627/20 E

  • Mündl. Verhandlung: VI R 13/23

    1. Werden auch die sogenannten "bestimmenden Schriftsätze" (bspw. die Klageschrift i.S. des § 66 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) von der Pflicht…

    1. Werden auch die sogenannten "bestimmenden Schriftsätze" (bspw. die Klageschrift i.S. des § 66 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) von der Pflicht zur elektronischen Übermittlung nach § 52d FGO erfasst?
    2. Verpflichtet die derzeit geltende Fassung des § 52d Satz 2 FGO neben den dort genannten vertretungsberechtigten Personen auch bereits Steuerberater als BEVOLLMÄCHTIGTE zur elektronischen Übermittlung nach § 52d FGO; oder unterliegen diese erst mit Inkrafttreten der geänderten Fassung des § 52d Satz 2 FGO zum 01.01.2026 (Artikel 19 des Gesetzes zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021, BGBl I 2021, 4615) dieser Verpflichtung?
    3. Steht der sichere Übermittlungsweg gemäß § 52d Satz 2 FGO erst dann zur Verfügung, wenn dessen ERRICHTUNG (§ 52a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FGO) insgesamt abgeschlossen ist, das heißt wenn die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) für jeden Steuerberater und Steuerbevollmächtigten ein besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach empfangsbereit eingerichtet hat (§ 86d Abs. 1 Satz 1 des Steuerberatungsgesetzes), mithin frühestens ab dem 17.03.2023 (Versand aller Registrierungsbriefe durch die BStBK)?
     

    Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg - 9 K 9027/23

  • Mündl. Verhandlung: I R 40/23

    1. Mindert eine verdeckte Einlage auch dann das Einkommen des Gesellschafters (§ 8 Abs. 3 Satz 4 KStG), wenn die Einlage beim Gesellschafter nach § 17…

    1. Mindert eine verdeckte Einlage auch dann das Einkommen des Gesellschafters (§ 8 Abs. 3 Satz 4 KStG), wenn die Einlage beim Gesellschafter nach § 17 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 2 EStG hätte versteuert werden müssen, diese Versteuerung aber materiell-rechtlich unzutreffend unterblieben ist und der gegenüber dem Gesellschafter ergangene Einkommensteuerbescheid aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht mehr geändert werden kann?
    2. Sind im Rahmen des formellen Bilanzzusammenhangs fehlerhafte Bilanzansätze dann erfolgswirksam zu berichtigen, wenn sich auch der Bilanzierungsfehler erfolgswirksam ausgewirkt hat?
     

    Vorinstanz: Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern - 1 K 330/18

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