Wurde die Klage vor dem Finanzgericht mittels einfachen Brief (Eingang Finanzgericht Anfang März 2023) unter Verstoß gegen die aktive Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) für Steuerberatungsgesellschaften gemäß § 52d der Finanzgerichtsordnung erhoben?
Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg - 6 K 533/23