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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Pending proceedings
of the Federal Fiscal Court

Hearing dates

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Oral hearings

The oral hearings and any subsequent promulgation hearings at the Federal Fiscal Court are usually public. They are generally scheduled four to six weeks in advance.

A valid identity card or passport must be presented in the reception area to enter the Federal Fiscal Court building.

Information on the legal issues of future and past oral hearings at the individual dates is available here.

  • Mündl. Verhandlung: X R 19/21

    Unter welchen Voraussetzungen ist ein äußerer Betriebsvergleich in Gestalt einer Richtsatzschätzung (BMF-Richtsätze) zulässig?  

    Unter welchen Voraussetzungen ist ein äußerer Betriebsvergleich in Gestalt einer Richtsatzschätzung (BMF-Richtsätze) zulässig?
     

    Vorinstanz: Finanzgericht Hamburg - 2 K 218/18

  • Mündl. Verhandlung: X R 23/21

    Besteht eine Schätzungsbefugnis gemäß § 162 Abs. 1 und Abs. 2 Sätze 1 und 2 AO auch dann, wenn zwar gravierende formelle Mängel der Buchführung…

    Besteht eine Schätzungsbefugnis gemäß § 162 Abs. 1 und Abs. 2 Sätze 1 und 2 AO auch dann, wenn zwar gravierende formelle Mängel der Buchführung bestehen, der Steuerpflichtige aber meint nachweisen zu können, dass sich derartige Mängel nicht auf die Erfassung der Einnahmen ausgewirkt hätten bzw. mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht hätten auswirken können?
    Stellt die Anwendung der amtlichen Richtsatzsammlung des Bundesministeriums der Finanzen eine taugliche Schätzungsmethode dar?

     

    Vorinstanz: Finanzgericht Rheinland-Pfalz - 3 K 1862/19

  • Mündl. Verhandlung: V R 33/23

    Zur Auslegung des Begriffs der berufsbildenden Einrichtungen gemäß § 3 Nr. 13 des Gewerbesteuergesetzes.

    Zur Auslegung des Begriffs der berufsbildenden Einrichtungen gemäß § 3 Nr. 13 des Gewerbesteuergesetzes.

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf - 9 K 1130/22 G

  • Mündl. Verhandlung: VII R 33/22

    1. Ist für eine wirksame Eröffnung einer Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren im Verfahren der Steueraussetzung die Leistung einer Sicherheit…

    1. Ist für eine wirksame Eröffnung einer Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren im Verfahren der Steueraussetzung die Leistung einer Sicherheit vom zugelassenen Lagerinhaber als Versender erforderlich?
    2. Würde diese Sicherheit in ihrer Höhe der Steuer entsprechen müssen, die bei der Überführung der beförderten verbrauchsteuerpflichtigen Waren in den steuerrechtlich freien Verkehr im Steuergebiet entstehen?
    3. Führt eine Beförderung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren zwar unter Erstellung eines elektronischen Verwaltungsdokuments, aber ohne oder ohne im vorgenannten Sinne ausreichende Sicherheitsleistung dazu, dass der Teil der Waren, deren steuerlicher Wert nicht oder nicht mehr von der Sicherheitsleistung abgedeckt wird, mit der Entnahme aus dem Steuerlager und mit der Folge der Steuerentstehung in den steuerrechtlich freien Verkehr tritt?
     

    Vorinstanz: Finanzgericht Rheinland-Pfalz - 6 K 1427/20 Z

  • Mündl. Verhandlung: VII R 31/24

    Ist für eine wirksame Eröffnung einer Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren im Verfahren der Steueraussetzung die Leistung einer Sicherheit vom…

    Ist für eine wirksame Eröffnung einer Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren im Verfahren der Steueraussetzung die Leistung einer Sicherheit vom zugelassenen Lagerinhaber als Versender erforderlich? Handelt es sich bei der Leistung einer Sicherheit um eine materiellrechtliche Wirksamkeitsvoraussetzung für das Steueraussetzungsverfahren?
     

    Vorinstanz: Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt - 3 K 824/20

  • Mündl. Verhandlung: VII R 30/24

    Ist für eine wirksame Eröffnung einer Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren im Verfahren der Steueraussetzung die Leistung einer Sicherheit vom…

    Ist für eine wirksame Eröffnung einer Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren im Verfahren der Steueraussetzung die Leistung einer Sicherheit vom zugelassenen Lagerinhaber als Versender erforderlich? Handelt es sich bei der Leistung einer Sicherheit um eine materiellrechtliche Wirksamkeitsvoraussetzung für das Steueraussetzungsverfahren?
     

    Vorinstanz: Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt - 3 K 276/20

  • Mündl. Verhandlung: IV R 37/22

    Ist der alleinige Kommanditist (ggf. im Rahmen eines verdeckten Gesellschaftsverhältnisses) Mitunternehmer der KG geblieben, nachdem er seinen…

    Ist der alleinige Kommanditist (ggf. im Rahmen eines verdeckten Gesellschaftsverhältnisses) Mitunternehmer der KG geblieben, nachdem er seinen Kommanditanteil unter der Auflage der Bestellung eines Ertragsnießbrauchs zugunsten einer von ihm beherrschten anderen Personengesellschaft unentgeltlich auf seine Söhne übertragen hat? Ist ihm daher der Nießbrauchsbetrag im Rahmen der Einkünftefeststellung der KG als Gewinnanteil zuzurechnen, oder handelt es sich um nachträgliche Betriebseinnahmen, die nicht in die Gewinnfeststellung der KG eingehen?
     

    Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht - 3 K 42/21

  • Mündl. Verhandlung: IV R 36/22

    Ist der alleinige Kommanditist (ggf. im Rahmen eines verdeckten Gesellschaftsverhältnisses) Mitunternehmer der KG geblieben, nachdem er seinen…

    Ist der alleinige Kommanditist (ggf. im Rahmen eines verdeckten Gesellschaftsverhältnisses) Mitunternehmer der KG geblieben, nachdem er seinen Kommanditanteil unter der Auflage der Bestellung eines Ertragsnießbrauchs zugunsten einer von ihm beherrschten anderen Personengesellschaft unentgeltlich auf seine Söhne übertragen hat? Ist ihm daher der Nießbrauchsbetrag im Rahmen der Einkünftefeststellung der KG als Gewinnanteil zuzurechnen?
     

    Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht - 3 K 41/21

  • Mündl. Verhandlung: I R 38/21

    Voraussetzungen einer nicht durch gesellschaftsrechtliche Stimm- und Weisungsrechte begründeten beherrschenden Einflussnahme 1. Sind für ein…

    Voraussetzungen einer nicht durch gesellschaftsrechtliche Stimm- und Weisungsrechte begründeten beherrschenden Einflussnahme

    1. Sind für ein Nahestehen i.S. von § 1 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 AStG a.F. eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung bzw. Mitgliedschaftsrechte erforderlich oder reicht hierfür eine anderweitig begründete Beherrschung aus?

    2. Sofern für § 1 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 AStG a.F. eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung nicht erforderlich ist, reicht es dann für einen beherrschenden Einfluss im Sinne der Vorschrift aus, wenn dieser auf rechtlichen oder tatsächlichen Umständen oder auf einem Zusammenwirken beider beruht oder bedarf es vielmehr einer sog. strukturellen Grundlage und muss hierdurch ein absolutes Abhängigkeitsverhältnis begründet werden oder ist es bereits ausreichend, dass sich der Steuerpflichtige nach Eingehen der vertraglichen Bindung der "Macht" der dritten Person nicht mehr ohne weiteres entziehen kann?
     

    Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht - 4 K 485/20

  • Mündl. Verhandlung: XI R 24/23

    Umsatzsteuerfreie Heilbehandlung nach § 4 Nr. 14 Buchst. a bei der vertretungsweisen Übernahme eines ambulanten ärztlichen Notdienstes und der…

    Umsatzsteuerfreie Heilbehandlung nach § 4 Nr. 14 Buchst. a bei der vertretungsweisen Übernahme eines ambulanten ärztlichen Notdienstes und der Entnahme von Blutproben für die Polizeibehörden gegen Entgelt?
     

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster - 15 K 1953/20 U

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