ANTRAG AUF AUSCHLUSS DER ÖFFENTLICHKEIT LIEGT VOR
Sind die Handgelder für die bloße Unterzeichnung von Arbeitsverträgen durch Fußball-Lizenzspieler als Betriebsausgaben sofort abzugsfähig oder als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten auf die vertraglich vereinbarte Laufzeit der Arbeitsverträge zu verteilen?
Vorinstanz: Finanzgericht München - 7 K 414/22