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Mündl. Verhandlung: I R 25/18

Hat aufgrund des Formwechsels der übernehmenden Gesellschaft, der nach einem qualifizierten Anteilstausch gemäß § 21 UmwStG 2006 durchgeführt wurde, beim Einbringenden eine rückwirkende Besteuerung des Einbringungsgewinns II zu erfolgen?
Ist gemäß § 163 AO im Billigkeitswege auf die steuererhöhende Berücksichtigung eines Einbringungsgewinns II zu verzichten?

 

Lower Court: Finanzgericht Hesser - 2 K 406/16

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