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Mündl. Verhandlung: I R 3/22

Berechnung des Dotationskapitals bei einer inländischen Versicherungsbetriebsstätte 1. Sind für die Bestimmung des Dotationskapitals einer inländischen Versicherungsbetriebsstätte grundsätzlich die Werte der Bilanzposten zum Beginn des Wirtschaftsjahrs heranzuziehen und ist die Berücksichtigung von Jahresdurchschnittswerten unzulässig?

2. Sind in die nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung (BsGaV) zu verteilenden Vermögenswerte Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft nicht einzubeziehen?

3. Ist für inländische Versicherungsbetriebsstätten die Mindestkapitalausstattungsmethode nach § 25 Abs. 3 Satz 2 BsGaV auch dann anzuwenden, wenn die Öffnungsklausel nach § 25 Abs. 3 Satz 1 BsGaV nicht zur Anwendung kommt?

Lower Court: Finanzgericht München - 7 K 2379/20

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