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Mündl. Verhandlung: I R 42/18

1. Ist in Fällen der Beurkundung nach § 13 Abs. 2 BeurkG bei der objektiven Auslegung eines gesellschaftsrechtlichen Organisationsvertrags neben dem Inhalt der auszulegenden Vertragsurkunde auch diejenige Urkunde heranzuziehen, die in der Beurkundung nach § 13 Abs. 2 BeurkG tatsächlich vorgelesen und bei einer Schwestergesellschaft zum Handelsregister eingereicht worden ist?
2. Kann eine Berichtigung eines Gewinnabführungsvertrags ex tunc auf § 44a Abs. 2 BeurkG gestützt werden (ausdrücklich offen gelassen im Senatsbeschluss vom 23. Januar 2013 I R 1/12, BFH/NV 2013, 989)?

Lower Court: Niedersächsisches Finanzgericht - 10 K 115/15, 10 K 116/15

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