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Mündl. Verhandlung: I R 80/17

VERHANDLUNG IST AUFGEHOBEN

Körperschaftsteuererhöhung nach § 37 Abs. 3 KStG Sind die separat vollendeten Einzelsachverhalte individuell in Bezug auf die eindeutige Rechtsnorm des § 37 Abs. 3 Satz 1 KStG zu würdigen oder können mehrere Sachverhalte im Rahmen einer Gesamtbetrachtung berücksichtigt werden, um die Rechtsfolgen des Gesetzes (Erhebung der Nachsteuer) eintreten zu lassen?

Lower Court: Finanzgericht München, Außensenate Augsburg - 6 K 2600/13

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