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Mündl. Verhandlung: I R 9/20

Verdeckte Gewinnausschüttung trotz Irrtums Steht ein Irrtum der für die Kapitalgesellschaft handelnden Person der Annahme einer vGA gemäß § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG dann nicht entgegen, wenn der Irrtum einem gedachten ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiter nicht unterlaufen wäre?

Lower Court: Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht - 1 K 88/16

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