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Mündl. Verhandlung: II R 12/21

Kann nach Ablauf von nahezu drei Jahren seit dem Erbfall davon ausgegangen werden, dass die Vermögensteilung noch im Rahmen der Teilung des Nachlasses erfolgt?
Finden die Begünstigungsvorschriften der § 13 Abs. 1 Nr. 4c, § 13a, § 13b und § 13c ErbStG für den Erwerb eines Kommanditanteils und eines Familienheims durch die Vermögensteilung unter den Erben Anwendung?

Lower Court: Finanzgericht Düsseldorf - 4 K 1154/20 Erb

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