Hat eine Verzinsung gemäß § 236 Abs. 2 Nr. 2 AO auch dann zu erfolgen, wenn die Änderung eines Folgebescheids aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung betreffend den Grundlagenbescheid hätte erfolgen müssen, mithin rechtlich geboten war, aber aus Vereinfachungsgründen unterblieben ist?
Lower Court: Finanzgericht Berlin-Brandenburg - 3 K 3030/17