Grunderwerbsteuer durch Anteilsvereinigung:
Liegt eine Anteilsvereinigung i.S. des § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG a.F. vor, wenn eine grundbesitzende GmbH weitere eigene Anteile erwirbt und einer von mehreren Gesellschaftern dadurch mindestens 95 % der nicht von der GmbH selbst gehaltenen Anteile hält?
Beendet auch eine unvollständige oder unrichtige Anzeige gem. § 20 GrEStG die Anlaufhemmung zur Festsetzungsfrist?